
20 Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung angenommen
20 Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung angenommen
Der Gesetzesentwurf beinhaltet den Austausch von Informationen zwischen Steuerbehörden. Der Informationstausch ist also in ganz präzisen und spezifischen Fällen möglich. Dem Gesetzestext zufolge muss der antragstellende Staat zuerst die von einem üblichen steuerlicher Verfahrensablauf vorgesehenen Informationsquellen ausgeschöpft haben.
Des weiteren muss der Antragsteller beweisen können, dass er die Informationen nicht auf andere Weise als durch den Informationsaustausch auf Anfrage erhalten haben konnte, so wie im Abkommen vorgesehen.
Das Abkommen sieht unter anderem vor, dass im Falle von Steuerhinterziehung das Land, in dem das Geld hinterlegt worden ist, die persönlichen Daten des verdächtigen Bankkunden innerhalb eines Monats liefern muss. Passiert dies nicht innerhalb dieser Frist, riskiert der Besitzer der Informationen eine Geldstrafe bis zu 250.000 Euro.
Luxemburg verfügt derzeit über 20 OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen und befindet sich somit auf der OECD-Liste der Länder, welche die internationalen Standards der grenzüberschreitenden steuerlichen Zusammenarbeit anwenden.
Die Luxemburger Regierung hatte vor einen Jahr beschlossen, die OECD-Standards betreffend des Informationsautausches zwischen Steuerbehörden auf Anfrage anzunehmen.

