Bekämpfung der Geldwäsche

Luxemburg hat als seines der ersten Länder Gesetze erlassen, um den Missbrauch des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Zuerst auf den Drogenhandel beschränkt, ist die Gesetzgebung kontinuierlich erweitert worden und deckt heute Einkünfte aus jeder illegalen Aktivität ab, die durch Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten geahndet wird, ebenso wie die Finanzierung von Terrorismus.

Die gesetzlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche sind nicht auf den Finanzsektor beschränkt. Das Gesetz vom 17. Juli 2008, welches die diesbezügliche europäische Direktive in nationales Recht umsetzt, erweitert den Anwendungsbereich der früheren Gesetzgebung in der Sache auf Dienstleister, Treuhandgesellschaften, Versicherungsagenten sowie auf Kaufleute, die Transaktionen in bar von mehr als 15.000 EUR tätigen.

Mit der Annahme von drei neuen Gesetzen am 27. Oktober 2010, gefolgt von einer großherzoglichen Anordnung vom 29. Oktober 2010, hat Luxemburg seine gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche erneuert und mit den Regeln der Financial Action Task Force (FATF) in Einklang gebracht.

Dieser legislative Mechanismus dient hauptsächlich der Prävention. Das Gesetz verlangt von den Finanzakteuren die gebotene Sorgfalt gegenüber ihren Kunden. Dazu gehört unter anderem die Identifizierung des Kunden und gegebenenfalls des wirtschaftlich Berechtigten einer Transaktion, bevor eine Geschäftsbeziehung eingegangen oder eine Transaktion getätigt wird. Während der gesamten Dauer der Kundenbeziehung müssen die Finanzinstitute die einzelnen Transaktionen überprüfen, besonders auch was die Herkunft der einer Transaktion zugrunde liegedenn Gelder anbetrifft.

Auf eigene Initiative müssen der Staatsanwaltschaft alle Hinweise gemeldet werden, die auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung deuten.

Die Aufsichtsbehörde des Finanzsektors (Commission de surveillance du secteur financier – CSSF) und die Versicherungsaufsicht (Commissariat aux Assurances – CAA) wachen darüber, dass die Gewerbetreibenden des Finanzsektors die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhalten.

Zusammenfassung der Gesetze vom 27. Oktober 2010