Verwaltungsgesellschaft für Familienvermögen

Das Gesetz vom 11. Mai 2007 legte die rechtlichen Grundlagen für die Verwaltungsgesellschaft für Familienvermögen (Société de gestion de Patrimoine Familial – SPF) fest und schuf damit ein Instrument zur Verwaltung des Privatvermögens von natürlichen Personen. Der ausschließliche Gesellschaftszweck einer SPF besteht darin, Vermögenswerte zu erwerben, zu besitzen, zu verwalten und zu veräußern, unter Ausschluss jeglicher Geschäftsaktivität.

Eine SPF muss als Investmentgesellschaft aufgelegt werden und richtet sich einzig und allein an natürliche Personen, die im Rahmen der Verwaltung ihres Privatvermögens handeln. Der Begriff „Familienvermögen“ ist dabei ausschließlich als „Privatvermögen natürlicher Personen“ zu verstehen, wobei keine verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den Anteilseignern einer SPF bestehen müssen.

Das Mindestkapital richtet sich nach der gewählten Rechtsform, die eine Kapitalgesellschaft sein muss.

Die SPF ist ein einfaches und flexibles Vehikel zur Vermögensverwaltung, das im Einklang mit den EU-Bestimmungen steht. Deshalb eignet sie sich beispielsweise nicht nur für die Verwaltung des Vermögens von Investmentclubs, sondern auch für den Erwerb von Aktien eines Unternehmens durch Mitglieder des Managements oder durch seine Angestellten.

Praktischer Ratgeber (in englischer Sprache):
How to set up a Family Wealth Management Company (SPF)