
Verbriefungsvehikel
Das Gesetz vom 22. März 2004 eröffnet neue Möglichkeiten bei der Gestaltung von regulierten und unregulierten Verbriefungsvehikeln sowie Verbriefungsfonds. Diese Anlageinstrumente können für die Verbriefung unterschiedlichster Vermögenswerte oder Risiken verwendet werden. Sie können auch als Dachstruktur konzipiert werden, so dass ein und dasselbe Vehikel problemlos für mehrere separate Verbriefungstransaktionen genutzt werden kann.
Das Gesetz sieht für einige Standardverbriefungen risikomindernde Verfahren wie True Sale (Verkauf von Forderungen), Ring Fencing (Schutz und Isolierung der Vermögenswerte bei Insolvenz oder Umstrukturierung), Non Petition (vertraglicher Verzicht auf Pfändungen, Insolvenzanträge usw.) und Limited Recourse (Beschränkung der Anleger- und Gläubigerrechte auf die Vermögenswerte des Verbriefungsorganismus oder auf einen Teil seines Vermögens) vor.
Das breite Spektrum der möglichen Verbriefungslösungen und das System der Steuerneutralität eröffnen dieser Art von Finanzstrukturen vielfältige Einsatzmöglichkeiten, die bereits zur Gründung einer ganzen Reihe von Vehikeln für unterschiedliche Verbriefungsarten geführt haben.
Praktischer Ratgeber (in englischer Sprache):
