
Pfandbriefe
Ein Pfandbrief (lettre de gage) ist ein von einer Pfandbriefbank begebener Schuldtitel, der durch eine besondere Deckungsmasse besichert ist. Im Gegensatz zu den Asset Backed Securities (ABS) werden Pfandbriefe in der Bankbilanz ausgewiesen.
Die Emission von Pfandbriefen ist bestimmten Banken vorbehalten, die sich auf das Pfandbriefgeschäft spezialisiert haben. Diese Banken unterliegen der strengen Überwachung durch die Aufsichtsbehörde des Finanzsektors (CSSF) und müssen zudem einen Wirtschaftsprüfer berufen, der die zugrundeliegenden Deckungswerte der Emissionsbank zu kontrollieren hat. Das Gesetz vom 21. November 1997 über die Pfandbriefbanken in seiner jeweils gültigen Fassung schuf den Rechtsrahmen für diese Finanzinstitute.
Man unterscheidet drei Arten von Pfandbriefen:
- Öffentliche Pfandbriefe (lettres de gage publiques), die durch Forderungen gegenüber Körperschaften öffentlichen Rechts der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) besichert oder von ihnen garantiert sind,
- Hypothekenpfandbriefe (lettres de gage hypothécaires), die durch Realkredite oder dingliche Sicherheiten an einer Immobilie in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der OECD besichert sind, und
- seit 2008 die Mobiliarpfandbriefe (lettres de gage mobilières), die durch dingliche Rechte und Sicherheiten an beweglichen Vermögenswerten wie Schiffen, Flugzeugen, Booten, Zügen usw. besichert sind. Diese Rechte und Sicherheiten müssen in einem öffentlichen Register in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der OECD eingetragen sein. Die Liste der Sicherheiten stellt keine Einschränkung dar; die Aufsichtsbehörde kann zusätzliche Sicherheiten genehmigen.
Die Pfandbriefbanken kommen in den Genuss einer Sonderregelung des Insolvenzrechts, das Pfandbriefinhabern bei Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefbank einen absoluten Vorrang auf die Deckungswerte des Emittenten einräumt. Aufgrund dieses weit reichenden Anlegerschutzes werden diese Pfandbriefemissionen in der Regel mit einem AAA-Rating ausgezeichnet.
Dank der sehr internationalen Ausrichtung der luxemburgischen Gesetzgebung können in Luxemburg etablierte Pfandbriefbanken Darlehen an Schuldner in den OECD-Mitgliedsländern ausreichen und folglich eine effiziente Diversifikationspolitik verfolgen. Aus diesem Grund sind luxemburgische Pfandbriefe weniger anfällig für Herabstufungen öffentlicher Schuldner durch Ratingagenturen.
