Investmentvehikel für Immobilienanlagen

In Luxemburg können Investmentvehikel für Immobilienanlagen als regulierte oder unregulierte Rechtseinheiten geschaffen werden.

Die meisten Immobilienfonds luxemburgischen Rechts sind regulierte Rechtseinheiten, die als Organismen für gemeinsame Anlagen in Gesellschaftsform (Société d'Investissement à Capital Variable oder Société d'Investissement à Capital Fixe – SICAV bzw. SICAF) oder in Vertragsform (Fonds commun de placement FCP) aufgelegt werden. Ausschlaggebend bei der Wahl der Rechtsform ist die für den Investor geltende Steuergesetzgebung. Die beiden folgenden regulierten Rechtseinheiten werden ebenfalls relativ oft gewählt:

  • der Spezialfonds (Fonds d’Investissement Spécialisé FIS), der institutionellen, professionellen oder erfahrenen Investoren vorbehalten ist und sich durch seine hohe operative Flexibilität sowie seine steuerliche Effizienz auszeichnet,
  • die Investmentgesellschaft zur Anlage in Risikokapital (Société d'Investissement en Capital à Risque SICAR). Diese Rechtsstruktur ist ausschließlich Investmentvehikeln vorbehalten, die in Risikokapital investieren.

Sowohl Organismen für gemeinsame Anlagen als auch Spezialfonds können als Umbrellafonds aufgelegt werden.

Unregulierten Investmentvehikeln für Immobilienanlagen stehen vier Rechtsformen zur Verfügung, wobei die Aktiengesellschaft (Société Anonyme S.A.) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société à Responsabilité LimitéeS.à r.l.) die gängigsten sind. Vehikel für Immobilienanlagen können auch in Form von Verbriefungsvehikeln gemäß dem Gesetz vom 22. März 2004 gegründet werden.

Unsere Broschüre Luxembourg Real Estate Investment Vehicles in englischer Sprache gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die verfügbaren Rechtsstrukturen.